Priorisierung von neuen Schulstandorten bei jeglichen Bebauungsplanänderungen, Neuerschließungen von Baugebieten oder Nutzungsentwicklungen von Gebäuden im Stadtbezirk

Hombruch
17.04.2023 – Antrag

Die Bezirksvertretung Hombruch fordert die Verwaltung dazu auf, dass bei

  • zukünftigen Änderungsverfahren oder Neuaufstellungen von Bebauungsplänen – Erstellung von Flächennutzungsplänen
  • Neuerschließung von Baugebieten und
  • Nutzungsänderungen von Bestandsgebäuden

die Bereitstellung von Schulkapazitäten geprüft und priorisiert wird. Dies gilt für alle Flächen und Gebäude, welche von ihrer Größe mindestens die Einrichtung einer Grundschule ermöglichen oder an bestehende Schulstandorte angrenzen.

Ist die Nutzung als Schulstandort nicht möglich, soll bei jeder Vorlage, die in der Bezirksvertretung Hombruch zum Beschluss oder zur Empfehlung steht und einen der oben genannten Aspekte beinhaltet, eine Begründung beigelegt sein, warum die Nutzung nicht umsetzbar ist.

Begründung:

Neubauprojekte in Hombruch sorgen seit Jahren für ein deutlich erhöhtes Wohnraumvorkommen, womit dem Bedarf entgegen gekommen wird. Was dabei vernachlässigt wird, ist die einfache Tatsache, dass in mehr Wohnungen auch mehr Menschen mit Kindern wohnen, die beschult werden müssen. Leider wurde dem aber bisher nur mit erhöhter Zügigkeit bestehender

Schulen ohne räumliche Kapazitätserweiterungen begegnet, während mehr und mehr Freiflächen in Hombruch durch Wohnbebauung verplant werden, die für einen Schulstandort sicherlich geeignet gewesen wären (Luisenglück, Alte Schienenfabrik, Zillestraße, Altes Telekomgelände, Hagener Straße). Um das bei noch verfügbaren Flächen und auch möglicherweise leerstehenden Gebäuden von Anfang an zu verhindern, soll bei jeder Änderung oder Neuaufstellung von B-Plänen, FNPs etc. sowie bei auftretendem Leerstand die Nutzung für einen Schulbedarf geprüft werden, bei positiver Prüfung priorisiert werden und im bei negativer Prüfung begründet werden.


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