Sachstand der Baumaßnahmen am Luisenglück (Hom 275)

Hombruch
17.01.2021 – Antrag

Die Bezirksvertretung Hombruch bittet die Verwaltung um eine umgehende Berichterstattung zum Sachstand bezüglich der Baumaßnahmen am Luisenglück (Hom 275) sowie zum Verfahrensstand in der Aufstellung des rechtskräftigen Bebauungsplans für Hom 275. Weiterhin wird um die Beantwortung der folgenden Frage gebeten:

Gibt es im aktuellen Entwurf des Bebauungsplanes wesentliche Änderungen zum Entwurf vom 30.10.2019 (Anlage zur DS-Nr.: 15897-19) hinsichtlich des Straßenquerschnitts der Straße „Luisenglück“?

Diese Berichterstattung sollte zeitnah im Vorfeld der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch erfolgen.

Begründung:

Auf Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.09.2018 zum Sachstand der Baumaßnahmen am Luisenglück (Hom 275) (DS-Nr.:12055-18) antwortete Stadtrat & Planungsdezernent Ludger Wilde am 30.10.2018 schriftlich, dass die Rechtskraft des Bebauungsplanes im Laufe des Jahres 2019 erreicht werden soll.

In der BV-Sitzung vom 03.12.2019 (DS-Nr.: 14897-19) wurde die 56. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 275 - Luisenglück - so- wie dem Entwurf der Begründung vom 30.10.2019 behandelt und dem Rat der Beschluss der Vorlage empfohlen, welcher diese Vorlage in der Ratssitzung vom 12.12.2019 beschloss. Von einem rechtskräftigen Bebauungsplan im Jahr 2019 kann daher keine Rede sein, ebenso wurde dies auch im Jahr 2020 noch nicht erreicht. Mittlerweile wurden allerdings verschiedene Baumaßnahmen auf Grundlage § 33 BauGB begonnen bzw. fertiggestellt.

Laut dem Entwurf zur Begründung vom 30.10.2019 (Anlage zur DS-Nr.: 15897-19) ist folgender Straßenquerschnitt geplant (Seite 8 Begründung Teil A zum Bebauungsplan Hom 275 - Luisenglück -):

„Im Zusammenhang mit dem Planvorhaben ist der Ausbau der Straße „Luisenglück“ mit einem Straßenquerschnitt von 19 m geplant (siehe Kap. 6.5 „Verkehrsflächen“). Der geplante Straßenquerschnitt sieht eine Fahrbahnbreite von 5 m und zu beiden Seiten jeweils einen Radweg mit Schutzstreifen (2 m), einen Parkstreifen (2,25 m) und einen Gehweg (2,50 und 3 m) vor. Da das bestehende siebengeschossige Gebäude im Norden des Plangebietes auch zukünftig gesichert werden soll, ist eine Verengung des Straßenquerschnittes auf der Höhe des Hochhauses mit einem Querschnitt von 13 m geplant. Auf einer Länge von ca. 60 m wird von der Ausbildung eines Parkstreifen abgesehen, so dass der Querschnitt eine Fahrbahnbreite von 5 m und zu beiden Seiten einen Radweg (1,50 m) und einen Gehweg (2,50 m) vorsieht.“


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