Durchführung von Verkehrsschauen im Stadtbezirk Hombruch

Hombruch
20.02.2023 – Anfrage

Gemäß Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV zu § 45 Abs. 3, Randnummer 57) muss auf allen Straßen alle zwei Jahre eine umfassende Verkehrsschau vorgenommen werden, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung oder mit erhöhtem Unfallaufkommen jährlich. Erforderlichenfalls sollen diese Verkehrsschauen auch bei Nacht vorgenommen werden.

Im Stadtbezirk Hombruch gibt es zahlreiche Straßenzüge, für die die Bezirksvertretung Beschlüsse gefasst hat, um die Begreifbarkeit zu verbessern und /oder die Verkehrssicherheit zu optimieren.

In diesem Zusammenhang fordert die Bezirksvertretung Hombruch die Verwaltung im Rahmen einer Anfrage auf folgende Fragen zu beantworten:

  • Auf welchen Straßen im Stadtbezirk Hombruch wurden wann Verkehrsschauen durchgeführt?
  • Welche Konsequenzen wurden aus den Erkenntnissen der Verkehrsschauen gezogen?
  • Welche Verkehrsschauen sind in 2023 geplant?
  • Werden die Straßenzüge, deren Zustand von der Bezirksvertretung als problematisch eingeschätzt werden (etwa Stockumer Straße, Hagener Straße, Kirchhörder Straße, AmSurck) bei den Verkehrsschauen 2023 berücksichtigt?
  • Sind Verkehrsschauen bei Nacht geplant, um die Folgen der Erneuerung der Straßenbeleuchtung für den Fuß- und Radverkehr zu überprüfen?
  • Falls nach 2020 keine flächendeckenden Verkehrsschauen durchgeführt wurden: Weiß die Bezirksregierung als Fachaufsicht von den Verstößen gegen diese gesetzliche Pflichtaufgabe und wie bewertet diese sie?

Sollte eine Beantwortung nicht zeitnah erfolgen behalten wir uns Akteneinsicht unter Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz NRW vor.


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